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Bundespolizei in Görlitz weist Mann wegen illegalem Aufenthalt von fast einem Jahr zurück

In Görlitz wurde ein 30-jähriger Mann von der Bundespolizei kontrolliert und festgestellt, dass er seit fast einem Jahr illegal im Schengen-Raum lebt. Trotz eines gültigen Reisepasses konnte er keinen Aufenthaltstitel oder Visum vorweisen und gab an, versehentlich in Deutschland gelandet zu sein. Nach einer polizeilichen Maßnahme wurde er schließlich nach Polen zurückgewiesen.

Ein 30-jähriger Mann wurde kürzlich von der Bundespolizei in Görlitz kontrolliert und festgestellt, dass er sich seit nahezu einem Jahr im Schengen-Raum befindet, was die zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen erheblich überschreitet. Trotz eines gültigen Reisepasses konnte er keinen Aufenthaltstitel oder ein Visum vorweisen, das seinen Aufenthalt legalisiert hätte.

Auf Nachfrage gab der Mann an, dass er nicht beabsichtigt habe, nach Deutschland zu reisen, sondern durch ein Missverständnis mit dem Zug versehentlich in die Bundesrepublik gelangt sei. Vor seiner Reise lebte er angeblich in Polen. Angesichts der Situation nahmen die Bundespolizisten den Mann in Gewahrsam, leiteten ein Strafverfahren ein und verfügten eine Einreiseverweigerung. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der 30-Jährige schließlich nach Polen zurückgewiesen.

Fakten

  • Der Mann wies sich mit einem gültigen Reisepass aus.
  • Die Überprüfung seiner Aufenthaltstage ergab jedoch, dass er sich bereits seit fast einem Jahr im Schengen-Raum aufhielt.
  • Mit insgesamt 321 Tagen überschritt er die zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen deutlich.
  • Auf Nachfrage konnte der 30-Jährige weder einen Aufenthaltstitel noch ein Visum vorlegen, die seinen Aufenthalt legalisiert hätten.
  • Stattdessen erklärte er, er habe gar nicht nach Deutschland reisen wollen, sondern sei mit dem Zug versehentlich hierher gelangt.
  • Nach eigenen Angaben lebte er zuletzt in Polen.
  • Die Bundespolizisten nahmen den 30-Jährigen in Gewahrsam, leiteten ein Strafverfahren ein und verfügten die Einreiseverweigerung.
  • Der Mann wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen nach Polen zurückgewiesen.
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